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Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier als PDF zum download):

1. Geltungsbereich und Umfang
Diese AGB sind ausschließliche Grundlage der Auftragsannahme bzw. Auftragserteilung. Ihre Anwendbarkeit wird mit der Auftragsannahme oder Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart. Entgegenstehende oder von seinen AGB abweichende AGB der Kunden (nachfolgend Auftraggeber) erkennt Dr. Christian Brösamle (nachfolgend Auftragnehmer) nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Ein schriftlicher Verweis des Auftraggebers auf seine AGB ist nicht ausreichend.
Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt, bzw. seine Leistung gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Ergänzende Abreden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein vom Auftragnehmer übersandtes Angebot schriftlich annimmt. Der Auftraggeber ist dabei für die Übermittlung seiner vollständigen und korrekten Lieferadresse verantwortlich. Ein Vertragsschluss kommt nicht zustande, wenn der Auftraggeber nach Annahme des Angebotes nicht erreicht werden kann oder seine Kontaktdaten fehlerhaft sind. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer nicht zur Leistung verpflichtet.
Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Angebote sind für vier Wochen gültig. Bei einer späteren Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht zur Leistung verpflichtet.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für den Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflicht notwendigen und relevanten Informationen in geeigneter Form bereitzustellen und Rückfragen zu beantworten. Alle zur Erbringung der Leistung nötigen Informationen müssen dabei sofort nach Auftragserteilung bereitgestellt werden. Geschieht dies nicht, verzögert sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Informationen (inkl. Texte, Grafiken, Tabellen und sonstiges Material) berechtigt ist, dass alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien frei von den Rechten Dritter sind und dass die Verwendung der Materialien nicht in die Rechte Dritter eingreift. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die dem Auftragnehmer zur Verwendung übermittelten Daten oder Informationen weder gegen deutsches, noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer vom Auftragnehmer erstellten Leistung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei, es sei denn, der unzulässige Inhalt beruht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber versichert die sachliche Richtigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich nicht verpflichtet, die ihm überlassenen Daten und Information auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Die inhaltliche Beurteilung der ihm überlassenen Informationen ist nicht Bestandteil der von ihm zu erbringenden Leistung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jedweder Haftung und Schadensersatzansprüchen Dritter zu befreien, die aus der Verwendung von unwahren oder ungenauen Informationen resultieren, die durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die ihm überlassen Daten und Informationen dahin gehend zu prüfen, ob ihre Verwendung rechtlich bedenklich ist oder in die Rechte Dritter eingreift. Gleichwohl ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verwendung von Informationen und Daten abzulehnen, wenn sie ihm rechtlich bedenklich oder unwahr erscheinen.

4. Leistungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mangelfreie und rechtzeitige Leistung zu erbringen. Einzelheiten über Leistungsumfang und Liefertermine sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Leistung wird dann als mangelfrei angesehen, wenn sie die vereinbarte Qualität und Beschaffenheit hat oder sich sonst für die Nutzung durch den Auftraggeber eignet. Hält der Auftragnehmer vereinbarte Liefertermine nicht ein, so entsteht Verzug erst nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber.

5. Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers
Die Vorgaben des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese einzuhalten. Im Rahmen der schriftlichen  Vereinbarungen steht dem Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistung Gestaltungsfreiheit zu.

6. Erfüllungsgehilfen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflicht Dritte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung hinzuzuziehen. Sofern erforderlich, kann der Auftragnehmer auch Erfüllungsgehilfen auf Rechnung des Auftraggebers beschäftigen. Eine entsprechende Vollmacht ist bei Vertragsabschluss zu erteilen.

7. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen des Auftraggebers, die ihm während der Vertragsdauer bekannt werden, geheim zuhalten und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, dass solche Informationen nicht in die Hände Dritter geraten.

8. Abnahme- und Vergütungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sofortigen Abnahme der erbrachten Leistung und zur ebenfalls sofortigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 286 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Es gelten die gesetzlichen Regeln bezüglich der Folgen eines Zahlungsverzuges.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Leistungen größeren Umfangs monatliche Teilabnahmen und eine monatliche Vergütung zu verlangen. Bei Beratungstätigkeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Geringfügige Mängel an der erbrachten Leistung, die einer Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber nicht entgegenstehen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Etwaige Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur dann die Möglichkeit, die vereinbarte Vergütung zu mindern, sofern eine Nacherfüllung fehlschlägt. Dies ist dann der Fall, wenn ernsthafte Mängel nach zwei Versuchen der Nacherfüllung nicht behoben sind.

9. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte an der erbrachten Leistung verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte in dem zeitlichen und inhaltlichen Umfang, wie sie für die vertraglich vereinbarte Nutzung durch den Auftraggeber notwendig sind. Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der Leistung auf den Auftraggeber über. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und sind nicht mit der ursprünglichen Vergütung abgegolten. Will der Auftraggeber die erbrachte Leistung in einem größeren als den vereinbarten Umfang nutzen, muss er dies dem Auftragnehmer bekannt geben. Unterlässt er dies, muss der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in der Höhe bezahlen, die dem Entgelt für die Überlassung eines unbeschränkten Nutzungsrechtes entspricht. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, weitergehende Schäden geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistung des Auftragnehmers ohne dessen ausdrückliche und schriftliche Einwilligung zu verändern oder nachzuahmen. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch, als Urheber der von ihm erbrachten Leistung genannt zu werden. Eine Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber ist ausschließlich auf der Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung möglich.

10. Prüfungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung sorgfältig und vor der Nutzung auf sachliche Richtigkeit, auf die eventuelle Beeinträchtigung der Rechte Dritter und auf jedwede rechtliche Bedenklichkeit zu prüfen. Nach Freigabe oder Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber oder nach Beginn der Nutzung der Leistung oder der Überlassung des Werkes zur Nutzung durch Dritte gilt die Leistung als abgenommen. Nach der Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber entfällt im Schadensfall die Haftung durch den Auftragnehmer völlig.

11. Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers
Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Informationen entstehen, die ihm vom Auftraggeber oder von Dritten übermittelt worden sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm übermittelten Informationen auf sachliche Richtigkeit zu prüfen oder zu überprüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt werden, oder ob die Verwendung der ihm übermittelten Informationen und Materialien in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer aus jedweder hieraus resultierenden Haftung frei.Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, so erlischt jedweder Haftungsanspruch gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher und leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung von Vertragspflichten. Die Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt sich auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Leistungsvergütung beschränkt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel und Verzug, die durch missverständliche, falsche oder unvollständige Informationen bei der Auftragserteilung oder der Informationsweitergabe entstehen. Er haftet weiterhin nicht für Schäden, die aus dem Eingriff durch Dritte in den elektronischen Datenverkehr, durch höhere Gewalt oder Streik entstehen. Haftung und Schadensersatz durch den Auftragnehmer begrenzen sich auf den Rechnungswert seiner erbrachten Leistung. Für Vermögensschäden des Auftraggebers, wie entgangene Gewinne, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


11. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Leistung der Unternehmenssitz des Auftragnehmers. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der entsprechenden Vertragsbestimmungen tritt dann eine rechtswirksame und durchführbare Regelung, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, sind die Parteien verpflichtet, an der Schaffung entsprechender Regelungen mitzuwirken.



wtb wissenschaftliche texte brösamle - Dr. sc. nat. Christian Brösamle (Stand 12.1.2010)